Jährliche Prüfung nach DIN EN 50172 · Region Stuttgart ☎ 0177 49 50 635
Rechtsgrundlagen

Ihre gesetzliche Prüfpflicht

Wer eine Sicherheitsbeleuchtung betreibt, muss sie regelmäßig prüfen lassen. Hier die wichtigsten Grundlagen – verständlich zusammengefasst.

Geprüfte Kompetenz Qualifizierte Elektrofachkraft Prüfung nach DIN EN 50172 / VDE 0108 30+ Jahre Erfahrung Rechtssichere Dokumentation

Was das Gesetz verlangt

Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen einmal jährlich über die volle Bemessungsbetriebsdauer geprüft werden – durch eine befähigte Person mit elektrotechnischer Qualifikation. Die Ergebnisse gehören ins Prüfbuch.

DIN EN 50172 · VDE 0108-100 · DIN EN 1838 · ArbStättV §4 · ASR A3.4

Was ohne Prüfung passiert

Fällt im Notfall die Fluchtwegbeleuchtung aus, haftet der Betreiber. Fehlende Prüfnachweise führen zu Auflagen von Behörden und Versicherungen – und im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Betreiberverantwortung · Nachweispflicht · Versicherungsschutz
Regelwerke im Überblick

Die wichtigsten Normen und Vorschriften

RegelwerkRegelt
DIN EN 50172 / VDE 0108-100Betrieb und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
DIN EN 1838Anforderungen an die Notbeleuchtung (Beleuchtungsstärke, Fluchtwege)
ArbStättV & ASR A3.4Sicherheitsbeleuchtung an Arbeitsstätten
Garagenverordnung (GaVO)Sicherheitsbeleuchtung in geschlossenen Mittel- und Großgaragen
BetrSichV / TRBS 1203Prüfung durch eine „befähigte Person“
Tiefgaragen

Sonderfall Garagenverordnung

Geschlossene Mittel- und Großgaragen benötigen nach Garagenverordnung eine Sicherheitsbeleuchtung, die bei Stromausfall selbsttätig einschaltet und mindestens eine Stunde für Orientierung sorgt. Damit fallen viele Tiefgaragen von Wohnanlagen und Gewerbeobjekten unter die Prüfpflicht.

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Häufige Fragen

Rund um die Prüfpflicht

Wie oft muss die Notbeleuchtung geprüft werden?

Neben täglichen und monatlichen Sichtkontrollen durch den Betreiber ist einmal jährlich eine umfassende Funktions- und Betriebsdauerprüfung durch eine befähigte Person vorgeschrieben.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die jährliche Prüfung übernimmt eine befähigte Person – in der Regel eine qualifizierte Elektrofachkraft mit Erfahrung im Bereich Sicherheitsbeleuchtung. Ein Meistertitel ist dafür nicht erforderlich.

Was passiert bei fehlendem Prüfnachweis?

Ohne dokumentierte Prüfung drohen Auflagen von Behörden und im Schadensfall Probleme mit der Versicherung. Der Betreiber trägt die Verantwortung.

Gilt die Pflicht auch für kleine Objekte?

Ja. Auch Praxen, kleine Betriebe oder einzelne Treppenhäuser mit Sicherheitsbeleuchtung unterliegen der Prüfpflicht – wir kommen auch für wenige Leuchten.

Prüfung überfällig? Wir kümmern uns.

Unverbindliches Festpreis-Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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